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		<title>censum Blog RSS-feed</title>
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		<description>Aktuelle Beitraege aus dem censum Blog</description>
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		<copyright>2011 censum GmbH</copyright>
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			<title>censum Blog RSS-feed</title>
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	<title>Familienpflegezeitgesetz: Beruf und Pflege von Angehörigen besser vereinbaren</title>
	<author>ipt:linkTo_UnCryptMailto('nbjmup+lpoubluAdfotvn/ef'); (censum GmbH)</author>
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	<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 12:39:00 +0200</pubDate>
	<description> Für Berufstätige wird es künftig leichter, ihre nahen Verwandten zu Hause zu pflegen. Das neue Familienpflegezeitgesetz, das ab 1. Januar 2012 gilt, fördert die häusliche Pflege. Wer künftig mehr Zeit für die Betreuung eines p...</description><content:encoded><![CDATA[ Für Berufstätige wird es künftig leichter, ihre nahen Verwandten zu Hause zu pflegen. Das neue Familienpflegezeitgesetz, das ab 1. Januar 2012 gilt, fördert die häusliche Pflege. Wer künftig mehr Zeit für die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen haben möchte, kann das neue Gesetz in Anspruch nehmen. Dazu vereinbart er mit seinem Arbeitgeber eine Familienpflegezeit. Diese darf maximal zwei Jahre dauern. In dieser Zeit kann der Arbeitnehmer die Wochenarbeitszeit bis auf 15 Stunden verringern. Im Gegenzug verzichtet der Pflegende auf Teile seines Gehalts. Einen  Wermutstropfen hat das neue Gesetz: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Denn ohne Zustimmung des Arbeitgebers gibt es keine Pflegezeit.Teilzeit für PflegezeitUm die finanziellen Einbußen für den Pflegenden abzufedern, wird das Gehalt aufgestockt. Konkret: Wer in der Pflegephase statt Vollzeit nur noch halbtags arbeitet, erhält dennoch 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich muss der Arbeitnehmer später in der Nachpflegezeit wieder voll arbeiten. Er bekommt dann jedoch weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts, so lange, bis er das Zeitkonto ausgeglichen hat.AbgesichertDamit Arbeitgeber auf Nummer sicher gehen können, dass sie die gezahlten Gehaltsvorschüsse zurückerhalten, müssen Arbeitnehmer eine Versicherung abschließen. Diese soll das Ausfallrisiko minimieren, falls der Arbeitnehmer nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann, weil er berufsunfähig geworden oder gestorben ist. Während der Pflegezeit und der Nachpflegezeit genießt der  Arbeitnehmer einen Kündigungsschutz.]]></content:encoded>
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	<title>Riester-Sparer verschenken Zulagen</title>
	<author>ipt:linkTo_UnCryptMailto('nbjmup+lpoubluAdfotvn/ef'); (censum GmbH)</author>
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	<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 14:32:00 +0200</pubDate>
	<description> Viele Riester-Sparer lassen sich jedes Jahr die Zulagen entgehen, mit denen der Staat ihre Riester-Rente fördert. Im Beitragsjahr 2008 soll dies für mehr als 23 Prozent der Verträge gelten. Der Grund: Die Zula...</description><content:encoded><![CDATA[ Viele Riester-Sparer lassen sich jedes Jahr die Zulagen entgehen, mit denen der Staat ihre Riester-Rente fördert. Im Beitragsjahr 2008 soll dies für mehr als 23 Prozent der Verträge gelten. Der Grund: Die Zulagen wurden noch nicht beantragt. Die Sparer würden damit auf 1,3 Milliarden Euro Förderung verzichten. Diese Zahlen gehen aus dem Vorsorgeatlas 2011 hervor, der im Auftrag der Fondsgesellschaft Union Investment erstellt wurde. Die Riester-Rente wurde eingeführt, damit die gesetzlich Versicherten die Einbußen ausgleichen, die ihnen durch den Rückgang des gesetzlichen Rentenniveaus entstehen. Voraussetzung ist, dass mindestens vier Prozent des eigenen Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden. Dann erhält der Sparer die volle Zulage. Die Riester-Zulagen können in der Regel noch zwei Jahre nach Ende des jeweiligen Beitragsjahres beantragt werden. Ende 2011 läuft also die Frist ab, um Zulagen für 2009 zu beantragen.]]></content:encoded>
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	<title>Hätten Sie es gewusst?</title>
	<author>ipt:linkTo_UnCryptMailto('nbjmup+lpoubluAdfotvn/ef'); (censum GmbH)</author>
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	<pubDate>Mon, 07 Nov 2011 11:59:00 +0200</pubDate>
	<description> Die Mehrheit der Bundesbürger weiß nicht Bescheid, dass sich im nächsten Jahr bei Renten- und Lebensversicherungen steuerliche Änderungen ergeben. Das hat eine Befragung des GFK Marktforschungsinstituts im Au...</description><content:encoded><![CDATA[ Die Mehrheit der Bundesbürger weiß nicht Bescheid, dass sich im nächsten Jahr bei Renten- und Lebensversicherungen steuerliche Änderungen ergeben. Das hat eine Befragung des GFK Marktforschungsinstituts im Auftrag der Gothaer Lebensversicherung herausgefunden. Bislang werden Renten- und Lebensversicherungen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren  und die mit Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten enden, steuerlich begünstigt. Bei einer Kapitalauszahlung werden die Erträge unter diesen Voraussetzungen nur zur Hälfte besteuert. Das ändert sich bei Versicherungsverträgen, die ab 2012 neu abgeschlossen werden, weil die Altersgrenze ab 2012 von 60 auf 62 Jahre erhöht wird. Das bedeutet: Wer dann eine Kapitalauszahlung vor dem vollendeten Lebensjahr wählt, muss die Erträge voll versteuern. Hiervon haben laut GFK-Umfrage nur 23 Prozent der befragten Personen Kenntnis.]]></content:encoded>
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	<title>Basisrenten-Kunden haben mehr Zeit für Zustimmung. Finanzministerium verlängert Frist.</title>
	<author>ipt:linkTo_UnCryptMailto('nbjmup+lpoubluAdfotvn/ef'); (censum GmbH)</author>
	<link>http://blog.censum.de/2011/10/31/28/</link>
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	<pubDate>Mon, 31 Oct 2011 15:16:00 +0200</pubDate>
	<description> Wer eine Basisrenten-Versicherung abgeschlossen hat und seinem Versicherer bislang noch nicht die notwendige Zustimmung erteilt hat, den Vertrag auf das zertifizierte Vertragsmuster umzustellen, hat ...</description><content:encoded><![CDATA[ Wer eine Basisrenten-Versicherung abgeschlossen hat und seinem Versicherer bislang noch nicht die notwendige Zustimmung erteilt hat, den Vertrag auf das zertifizierte Vertragsmuster umzustellen, hat noch Zeit bis zum 31. Dezember 2011. Das Bundesfinanzministerium hat die Frist, die ursprünglich bis 30. Juni 2011 lief, verlängert. Versicherte, die rückwirkend für 2010 ihre Beiträge als Sonderausgaben steuerlich absetzen möchten, sollten daher die neue Frist nicht versäumen, anderenfalls ist der Sonderausgabenabzug gefährdet. Die Regelung bezieht sich auf Basisrentenverträge, die bis zum 31. März abgeschlossen wurden, aber den nachträglich formulierten Kriterien der Zertifizierungsstelle noch nicht entsprechen. Diese Verträge können auf ein zertifiziertes Vertragsmuster überführt werden.]]></content:encoded>
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	<title>2012: Beitragsbemessungsgrenzen werden steigen. Was bedeutet das für die Versicherten?</title>
	<author>ipt:linkTo_UnCryptMailto('nbjmup+lpoubluAdfotvn/ef'); (censum GmbH)</author>
	<link>http://blog.censum.de/2011/09/27/27/</link>
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	<pubDate>Tue, 27 Sep 2011 17:40:00 +0200</pubDate>
	<description> Ab 2012 soll die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Sozialversicherung angehoben werden, berichtet der Haufe-Verlag. Dies ist auf einen leichten Anstieg der Löhne und Gehälter im Jahr 2010 zurückzuführen. Jeweil...</description><content:encoded><![CDATA[ Ab 2012 soll die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Sozialversicherung angehoben werden, berichtet der Haufe-Verlag. Dies ist auf einen leichten Anstieg der Löhne und Gehälter im Jahr 2010 zurückzuführen. Jeweils zum 1. Januar eines Jahres passt der Gesetzgeber die BBG an die allgemeine Einkommensentwicklung an. Die BBG ist der Betrag, bis zu dem in Deutschland Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung höchstens erhoben werden. Die BBG in der gesetzlichen Krankenversicherung soll monatlich von derzeit 3.712,50 Euro auf 3.825,00 EURO in 2012 (bzw. 45.900,00 Euro jährlich) steigen. Ebenso soll die BBG zur Renten- und Arbeitslosenversicherung in West-Deutschland monatlich um 100 Euro auf 5.600 Euro angehoben werden (bzw. jährlich 67.200 Euro). Unverändert ist die Entwicklung im Osten Deutschlands. Dort soll die BBG der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2012 konstant bei 4.800 Euro (bzw. 57.600 Euro jährlich) bleiben.Auf der Grundlage der BBG werden die Beiträge zu den entsprechenden Sozialversicherungen erhoben. Übersteigt der Bruttolohn die BBG wird zur Beitragsberechnung nur diese Bemessungsgrenze herangezogen. Der Teil des Bruttolohns, der die Grenze übersteigt, wird also nicht berücksichtigt. Ab dem Erreichen der BBG bleiben also die absoluten Beiträge zur jeweiligen Versicherung konstant. Die zu erwartenden Sozialleistungen beziehen sich auch nur auf diesen Betrag.]]></content:encoded>
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